AGB

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Pixel IT Systems GmbH (im Folgenden „Pixel IT Systems“) und sind die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Pixel IT Systems und deren Kunden (Käufer, Auftraggeber, etc.). Pixel IT Systems erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB richten sich daher ausschließlich an Unternehmer als Kunden.

Andere Bedingungen als diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Pixel IT Systems, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) des Kunden, gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne schriftliche Bestätigung seitens Pixel IT Systems nicht bindend.

Diese AGB können durch zusätzliche Bedingungen in Einzelverträgen für z.B. Partnerkonzept, Software-Pflege, Wartung IT-Infrastruktur, Software-Lizenz-Vertrag ergänzt oder abweichend geregelt werden. Die Geltungsrangfolge richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages. Produkte, Daten und Software Dritter, die durch Pixel IT Systems vertrieben, aber nicht hergestellt werden, unterliegen den jeweiligen gesonderten Bedingungen des Herstellers.

Alle durch Pixel IT Systems überlassenen Unterlagen zum Zweck der Geschäftsanbahnung (wie z.B. Angebot, Testlizenzen, Konzepte usw.), sind (geistiges) Eigentum der Firma Pixel IT Systems und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Pixel IT Systems nicht vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. Falls es auf Grundlage der überlassenen Unterlagen zu keinem Vertragsverhältnis kommen sollte, sind diese ohne Aufforderung an Pixel IT Systems zurückzugeben oder zu vernichten und dürfen nicht weiterverwendet werden (auch nicht auszugsweise).

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsbestandteile

Digitale Informationen, insbesondere auf der Webseite von Pixel IT Systems sowie Produkt- und Leistungsbeschreibungen in gedruckten Info-/Werbematerialien oder Preislisten sind unverbindlich und stellen nur eine Einladung/Aufforderung zur Angebotsabgabe dar („invitatio ad offerendum“).

Verträge zwischen dem Kunden und Pixel IT-Systems kommen durch Angebot und Annahme zustande. Pixel IT Systems hält sich, soweit nicht anders angegeben, zwei Wochen an für den Kunden erstellte Angebote gebunden. Pixel IT Systems kann im Fall eines verbindlichen Angebots eine schriftliche Angebotsannahme/Auftragserteilung vom Kunden einfordern. Gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab (Bestellung) dann kommt der Vertrag durch eine von Pixel IT Systems erteilte Auftragsbestätigung (Annahme) zustande.

Im Fall des Abschlusses eines Einzelvertrages (z.B. über Software-Pflege oder Wartung der IT-Infrastruktur) kommt der Vertrag durch beiderseitige Unterzeichnung des jeweiligen Einzelvertrages zustande.

Vertragsbestandteile, Unterlagen, Angebote, Testprogramme usw. sind geistiges Eigentum von Pixel IT Systems (vgl. auch § 14) und dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten überlassen und/oder zugänglich gemacht werden, sofern Pixel IT Systems keine ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis erteilt hat. Wenn kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt, sind diese Informationen / Unterlagen, etc. zurückzugeben und/oder zu löschen und dürfen nicht weiterverwendet werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Alle, z.B. in Angeboten, Auftragsbestätigungen, auf der Website oder in Preislisten, genannten Preise verstehen sich in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Transport und Verpackung, sofern nicht anders vereinbart. Es gelten die bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preise. Preisänderungen, die von Pixel IT Systems zwischen Bestellung und Lieferung/Leistung vorgenommen werden, bleiben für die betreffende Bestellung außer Betracht.

Pixel IT Systems behält sich vor, Abschlagszahlungen und/oder Vorauszahlungen zu fordern, wenn zum Kunden bislang noch keine Geschäftsbeziehung bestand, der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder Zweifel an der pünktlichen Zahlung durch den Kunden bestehen, insbesondere im Fall einer schlechten Bonitätsauskunft oder im Fall des Zahlungsverzugs.

Pixel IT Systems rechnet (sofern nichts anderes vereinbart wurde) die geleisteten Dienstleistungen nach tatsächlich erfolgtem Aufwand gemäß der vertraglich vereinbarten Preise ab. Soweit nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen grundsätzlich nach Abschluss der Dienstleistung und bei längerer Vertragslaufzeit jeweils fortlaufend zum Monatsende abgerechnet.

Im Fall von Teillieferungen und Teilleistungen ist Pixel IT Systems berechtigt, diese jeweils einzeln abzurechen.

Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort, spätestens aber 14 Tage ab Rechnungsdatum (Zahlungsziel), ohne Abzug fällig. In der Rechnung kann im Einzelfall ein kürzeres oder längeres Zahlungsziel angegeben werden.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Pixel IT Systems ist im Verzugsfall berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugs gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 I 1, II BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt Pixel IT Systems ausdrücklich vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Pixel IT Systems entweder die sofortige Zahlung der ausstehenden Forderung verlangen oder von dem bestreffenden Vertrag zurücktreten und nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen.

Soweit der Vertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft nach § 343 HGB ist, ist Pixel IT Systems außerdem berechtigt, auch von allen weiteren bestehenden Verträgen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zurückzutreten (auch von solchen, bei denen kein Zahlungsverzug vorliegt) und nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen.

Pixel IT Systems ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Pixel IT Systems über den Gegenwert verfügen kann. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer und sonstige Spesen trägt der Kunde. Diese Kosten sind zusammen mit dem Rechnungsbetrag auszugleichen. Für eine vorzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt Pixel IT Systems keine Gewähr.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung gegenüber Forderungen / Ansprüchen von Pixel IT Systems nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Er kann Forderungen nicht an Dritte abtreten. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, im Übrigen gilt § 367 BGB.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware (z.B. Hardware) und Software bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung aus dem zugrundeliegenden Vertrag Eigentum von Pixel IT Systems. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Pixel IT Systems in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde hat den Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut unverzüglich schriftlich bei Pixel IT Systems anzuzeigen und den Dritten über die Rechte von Pixel IT Systems zu informieren. Evtl. anfallende Kosten zur Abwehr und Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter trägt der Kunde.

Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Pixel IT Systems zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits vorab mit Vertragsschluss an Pixel IT Systems ab. Pixel IT Systems nimmt die Abtretung an.

Der Kunde tritt im Fall einer im Einzelfall zulässigen und vereinbarten Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der Weiter-/Unterlizenzierung von Software mit Vertragsschluss alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen mit Vertragsschluss an Pixel IT Systems ab. Er ist widerruflich weiterhin zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Pixel IT Systems hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Pixel IT Systems ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere bei Zahlungsverzug) ist Pixel IT Systems berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Bei einem Rücknahmerecht von Pixel IT Systems ist Pixel IT Systems berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden abzuholen bzw. abholen zu lassen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Pixel IT Systems den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten oder die Vorbehaltsware zur Abholung bereitzustellen. Pixel IT Systems ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten. Ein im Rahmen der Verwertung erzielter Veräußerungserlös (netto) kann von Pixel IT Systems auf offene Forderungen gegenüber dem Kunden verrechnet werden.

Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten nicht zugleich als Rücktritt vom Vertrag, der ausdrücklich von Pixel IT Systems erklärt werden muss.

§ 5 Lieferung, Lieferfrist, Mahnungen des Kunden

Pixel IT Systems liefert die Ware/Software entsprechend der Leistungsbeschreibung, der Produkt-/Softwaredokumentation oder gemäß eines individuellen Angebotes. Teillieferungen und Teilleistungen durch Pixel IT Systems sind zulässig.

Die Lieferung von Software erfolgt dadurch, dass dem Kunden das maschinenlauffähige Programm durch die Übergabe von körperlichen Datenträgern überlassen oder zum Download per Datenfernübertragung bereitgestellt wurde (mit Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich).

Pixel IT Systems schuldet weder die Installation des Vertragsgegenstandes, die Schulung oder sonstige mit der Lieferung in Verbindung stehende Zusatzleistungen, es sei denn, diese Leistungen werden gesondert vom Kunden beauftragt und vergütet.

Lieferfristen / -termine werden von Pixel IT Systems nach bestem Ermessen angegeben und sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht verbindlich. Pixel IT Systems bemüht sich jedoch um die Einhaltung angegebener Lieferfristen / -termine. Lieferfristen / -termine sind nur dann verbindlich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich vereinbart wird. Bei Ereignissen höherer Gewaltverschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Störung und deren Auswirkung sowie eine angemessene Anlaufzeit. Dies gilt gleichsam bei Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt bei einem Lieferanten von Pixel IT Systems, wenn dadurch eine Belieferung von Pixel IT Systems nicht möglich ist (Selbstbelieferungsvorbehalt). „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. Verschiebt sich ein Liefertermin, gleich aus welchem Grunde um einen unzumutbaren Zeitraum, mindestens aber um sechs Wochen, , kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten , wenn er Pixel IT Systems zuvor eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat. Bei unverbindlichen Terminen sind weitere Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen / Lieferterminen (Fixschuld) bleiben weitere Ansprüche des Kunden im Fall des Lieferverzugs unberührt.

Wenn der Kunde seinen Pflichten zur Mitwirkung (siehe §§ 16, 17) nicht nachkommt oder Pixel IT Systems auf für die Leistungserbringung erforderliche Informationen des Kunden wartet, verschieben sich die Lieferfristen / -termine um die Dauer der Behinderung durch die fehlende Mitwirkung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Pixel IT Systems hat den Kunden auf das Fehlen von Informationen in Textform hinzuweisen.

Sollte der Kunde gegenüber Pixel IT Systems seinerseits Mahnungen aussprechen und Fristen zur Leistungserbringung setzen, so bedürfen diese der Schriftform. Nachfristen müssen einen der Leistung angemessenen Zeitraum betragen, mindestens jedoch 15 Arbeitstage. Für Fristsetzungen im Bereich der Softwareentwicklung ist eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Arbeitstagen zu gewähren.

§ 6 Annahme und Abnahme der Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Lieferungen oder Teillieferungen nicht an und verweigert die Annahme, so kann Pixel IT Systems ihm eine angemessene Frist zur Annahme der Lieferung / Teillieferung setzten. Nimmt der Kunde die Lieferung / Teillieferung innerhalb der ihm gesetzten Frist dennoch nicht an und rügt auch keine Mängel, so ist Pixel IT Systems berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall hat der Kunde den gesamten Schaden einschließlich der Transportkosten zu ersetzen. Im Schadensfall kann Pixel IT Systems wahlweise den Schaden nachweisen oder (ohne Nachweis) pauschal 30 % des Nettowertes der nicht an- bzw. abgenommenen Lieferung zuzüglich der entstandenen Auslagen als Schadenersatz fordern. Der Schadensbetrag ist höher bzw. niedriger anzusetzen, wenn Pixel IT Systems einen höheren bzw. der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

Im Fall von Werkleistungen wird der Kunde die Leistungen von Pixel IT Systems zunächst überprüfen (Abnahmeprüfung). Die Prüffrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, zwei Wochen. Ist die von Pixel IT Systems erbrachte Werkleistung vertragsgemäß, wird der Kunde innerhalb der Frist die Lieferung als vertragsgemäß erbracht anerkennen und die Abnahme erklären. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde die Frist ohne Angabe von Gründen und/oder Anzeige von Mängeln verstreichen lässt.

Pixel IT Systems kann den Kunden bei der Abnahmeprüfung von Werkleistungen gegen gesonderte Vergütung auf Wunsch unterstützen.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelanzeige

Der Kunde  hat in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen der Pixel IT Systems eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.

Offene, d.h. bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Lieferung (Fristbeginn), anzuzeigen. Sonstige Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels enthalten. Für nicht rechtzeitig / ordnungsgemäß angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Hinsichtlich offener Mängel unkörperlich zum Download zur Verfügung gestellter Produkte gilt der vorstehende Absatz entsprechend. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des Downloads. Die Frist zur Anzeige offener Mängel der zum Download zur Verfügung gestellten Produkte endet jedoch spätestens 12 Wochen nach Bereitstellung derselben (nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich) durch Pixel IT Systems.

Mängel sind Pixel IT Systems zumindest in Textform mitzuteilen.

Voraussetzung für die Mängelgewährleistungsansprüche bei Software ist, dass es sich bei dem geltend gemachten Mangel um einen reproduzierbaren Mangel handelt. Genaue Angaben zu den Umständen, unter denen sich der Mangel/Fehler und dessen Auswirkungen gezeigt haben, sind Pixel IT Systems gegenüber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen.

§ 8 Gewährleistung bei kauf-  und werkvertraglichen Leistungen

Im Falle eines Sachmangels ist Pixel IT Systems zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung („Nachlieferung“). Bei Software wird der Kunde im Rahmen der Ersatzlieferung gegebenenfalls einen zwischenzeitlich neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen beim Kunden. Bei Rechtsmängeln, insbesondere in Bezug auf Software, wird der Verkäufer dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Ware / Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

Der Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Der Verkäufer genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unwesentlichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet der Verkäufer nach § 9.

Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden aus der Erbringung von Leistungen durch Pixel IT Systems im Regelungsbereich dieser Bedingungen zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung oder bei Werkleistungen mit Abnahme. Im Falle des Verkaufs von Software auf einem Datenträger mit der Lieferung der Software, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 9. Stellt sich heraus, dass vom Kunden angeforderte und von Pixel IT Systems erbrachte Leistungen zur Mängelbeseitigung nicht infolge einer Pflichtverletzung von Pixel IT Systems erforderlich wurden, so hat der Kunde diese Leistungen zu vergüten und Pixel IT Systems die entstandenen Kosten zu erstatten. Pixel IT Systems wird bei der Berechnung ihre jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensätze zugrunde legen.

§ 9 Haftung

Pixel IT Systems haftet unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

– im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Pixel IT Systems der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, maximal jedoch auf die Hälfte des jeweiligen Auftragswerts oder im Fall der Zahlung einer jährlichen Gebühr auf die Hälfte der Netto-Jahresgebühr.

Eine weitergehende Haftung von Pixel IT Systems besteht nicht.

Pixel IT Systems haftet auch nicht für solche Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere eine angemessene und regelmäßige Programm- und Datensicherung, hätte verhindern können und durch die eine Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten oder Programmen mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Werbung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche EINWILLIGUNG, Werbung der Pixel IT Systems per Telefax, per E-Mail, per Post oder Telefon (sofern hierfür rechtliche Bestimmungen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen, eingehalten werden) ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit formlos gegenüber Pixel IT Systems widerrufen.

§ 11 Geheimhaltung

Gelangt eine Partei im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. -erfüllung in Kenntnis von/über vertrauliche(n) Informationen der anderen Vertragspartei bzw. der Erfüllungshilfen, ist sie verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen,

• die ihrer Natur nach vertraulich (Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse) sind,
• die als „vertraulich“ und/oder als „Eigentum gehörend“ gekennzeichnet sind,
• die der Geber im Falle mündlicher Informationen bei der Mitteilung als vertraulich oder ihm gehörig innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich gekennzeichnet und/oder bezeichnet hat.

Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder weiterzugeben noch Dritte davon in Kenntnis zu setzen, es sei denn, diese Informationen sind zur vertragsmäßigen Erfüllung der Leistung von Nöten. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht bezüglich solcher vertraulichen Informationen, die der Empfänger zum Zeitpunkt des Empfanges nachweislich bereits kennt, die ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt werden, die der Empfänger von einem Dritten ohne weitere Geheimhaltungsverpflichtung und ohne Verletzung dieses Paragraphen erhält oder die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bekannt geben muss.

Bei einem Verstoß des Empfängers wird die andere Partei darüber informiert. Der Empfänger bemüht sich die Weitergabe durch gerichtliche und/oder andere Maßnahmen zu vermeiden.

§ 12 Gegenstand der Lieferung von Standardsoftware

Die Eigenschaften der Software entsprechen der Produktbeschreibung, ergänzt durch evtl. vorhandene Benutzerdokumentationen. Standardsoftware wird, sofern nicht anders vereinbart, in der bei Auslieferung aktuell gültigen Version geliefert. Die Einsatzbedingungen bezüglich Datenbank, Hardware, Betriebssystem usw. werden auf Anfrage mitgeteilt. Der Verkäufer leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.

Für Produkte und deren Eigenschaften, die nicht von Pixel IT Systems hergestellt, aber mitgeliefert werden, übernimmt Pixel IT Systems nur insoweit Gewähr, dass diese die Voraussetzung erfüllen, die für den Pixel IT Systems bekannten Einsatz bei dem Kunden wesentlich sind. Im Übrigen steht Pixel IT Systems für Angaben in den Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller und für sonstige Mängel nicht ein.

Benutzerdokumentationen von Vorlieferanten werden auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung mitgeliefert, sofern diese nicht bereits vom Vorlieferanten mitgeliefert werden. Form und Sprache der Dokumentation richtet sich nach dem jeweiligen Vorlieferanten und/oder Hersteller.

§ 13 Auswahl der Produkte, Software, Änderung von Leistungsanforderungen

Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionen und Funktionsmerkmale der Produkte/Software bekannt. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Produkte/Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von Pixel IT Systems oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Vorgaben des Kunden in Bezug auf die gewünschten Funktionen der Produkte /Software bedürfen der Schriftform.

Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Aufgabenstellung/Anforderungen und aller Vereinbarungen, auf die sich die Änderung auswirken, werden wie folgt behandelt:

Ein Änderungswunsch bzw. -vorschlag kann sowohl vom Kunden als auch von Pixel IT Systems ausgehen. Dieser muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Geht der Änderungswunsch vom Kunden aus, so muss Pixel IT Systems diesem Wunsch schriftlich zustimmen, sofern die Umsetzung Pixel IT Systems zumutbar ist. Pixel IT Systems wird sodann den Aufwand der Änderung in jeglichen Bereichen abschätzen. Pixel IT Systems behält sich vor, sowohl die Leistung der Abschätzung als auch die Änderungsleistung gesondert nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

Der Kunde wird innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Aufwandsschätzung verbindlich mitteilen, ob er die Durchführung der Änderung wünscht. Äußert sich der Kunde binnen dieser Frist nicht, wird der Vertrag unverändert entsprechend der bisherigen Aufgabenstellung / Anforderungen fortgeführt.

§ 14 Rechte / Urheberrecht in Bezug auf Software

Pixel IT Systems stehen alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht und alle damit verbundenen Rechten, an von Pixel IT Systems hergestellter Software und dem zugrundeliegenden Quellcode zu. Dies gilt auch für alle Nutzungs- und Verwertungsrechte in Bezug auf Anpassungen und Erweiterungen von Software, selbst jene, die durch Mitwirkung und/oder Konzeptionierung des Kunden entstehen. Die Rechte für den Kunden an der Software richten sich nach §15. Bei durch Pixel IT Systems angepasster Fremdsoftware beziehen sich die vorstehenden Rechte lediglich auf die von Pixel IT Systems durchgeführten Veränderungen an der Software.

§ 15 Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter

Dem Kunden werden, sofern nicht anders vereinbart, die nachfolgenden Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt:

Pixel IT Systems räumt dem Kunden an der vertraglich geschuldeten Software, an gelieferten Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen ab vollständiger Bezahlung der hierfür zu entrichtenden Vergütung das nicht ausschließliche Recht ein, diese im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke auf Dauer oder für eine vereinbarte Nutzungsdauer zu nutzen. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Inhalt und Umfang (zeitlich, räumlich) des eingeräumten Nutzungsrechtsrechts (kapazitäts- bzw. benutzerbezogen) ergeben sich im Übrigen aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung oder, soweit eine solche nicht vereinbart wurde, aus der Auftragsbestätigung von Pixel IT Systems.

Das Recht zur Nutzung bezieht sich bei Software, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, nur auf den in der Auftragsbestätigung genannten bzw. auf den von Pixel IT Systems gelieferten Versions- und Release-Stand der jeweiligen Software. Software wird nur im Objektcode geliefert. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, in den Programmcode einzugreifen oder sie mit anderer Software zu verbinden. Davon ausgenommen ist eine Verbindung der Software mit anderen Programmen über in der Software enthaltene Schnittstellen des Herstellers.

Der Kunde ist berechtigt, die Software für die jeweilige georderte Anzahl von Clients zu installieren und gleichzeitigen Zugriff für die Nutzer zu gewähren. Eine über den vereinbarten / bestellte Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist nicht zulässig. Sollte es sich um eine Server-Lizenz handeln, muss sichergestellt sein, dass die zeitgleiche Nutzung von mehr als den georderten Clients ausgeschlossen ist.

Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird Pixel IT Systems die ihr zustehenden Rechte geltend machen.

Unterschreitet die Anzahl von Anwendern die bestellte / vertraglich vereinbarte Anzahl, ist der Kunde nicht berechtigt, die Lizenzgebühr zu mindern.

Die Softwarenutzung bezieht sich nur auf einen Standort. Eine Terminal-Server-Nutzung ist z.B. bei Erwerb von weiteren Lizenzen möglich, sofern die Produktbeschreibung nicht bereits den Einsatz von z.B. Terminal-Server-Lösungen reglementiert.

Die Software darf nicht kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, es sei denn, dies ist für den vereinbarungsgemäßen Betrieb und/oder zu Archivierungs- und Sicherungszwecken zwingend notwendig. Der Kunde wird auf einer zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erstellten Kopie einen entsprechenden Vermerk, wie z.B. „Sicherungskopie“, sichtbar anbringen. Schutzrechte sowie Copyrightvermerke an und in der Software dürfen nicht beseitigt oder verändert werden und müssen auch bei Kopien eingefügt werden.

Pixel IT Systems weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits geringfügige Änderungen an der Software zu erheblichen Beeinträchtigungen im Ablauf der Software und anderen Programmen führen kann. Der Kunde ist daher grds. nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte eigenmächtig Änderungen an der Software vorzunehmen, er sei denn Pixel IT Systems verweigert die Vornahme der Änderung und/ oder verlangt hierfür eine unverhältnismäßige Vergütung. Mängelbeseitigungen im Rahmen der Gewährleistung sind hiervon ausgenommen, soweit dem Kunden ein Recht auf Selbstvornahme zusteht.

In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Derartige Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Pixel IT Systems.

Nutzungsrechte an per Download erworbener Software sind grds. nicht übertragbar und nur auf den angegebenen Geräten einsetzbar. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe des Lizenzscheins und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen, wenn er die Nutzung des Programms selbst vollständig aufgibt, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernt und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löscht oder Pixel IT Systems übergibt, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Pixel IT Systems wird der Kunde Pixel IT Systems die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß diesem § 15 und einer Leistungsbeschreibung bzw. einer Auftragsbestätigung von Pixel IT Systems vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.

Produktinformationen, wie z.B. Handbücher, Betriebsanleitungen, die Pixel IT Systems über Online-Informationsdienste zum Abruf zur Verfügung stellt, darf der Kunde für eigene Zwecke vervielfältigen. Die Verbreitung dieser Informationen an Dritte ist nicht gestattet.

Der Kunde verpflichtet sich, Pixel IT Systems von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Pixel IT Systems auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Pixel IT Systems ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

Änderungen und Erweiterungen an Software, die nicht durch Pixel IT Systems hergestellt, aber mitgeliefert werden, unterliegen grundsätzlich dem Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

§ 16 Mitwirkung des Kunden, Stammdatenwartung, Datensicherung

Der Kunde benennt Pixel IT Systems einen im Umgang mit den im Rahmen der von Pixel IT Systems zu erbringenden Serviceleistungen unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner sowie einen gleichermaßen qualifizierten Stellvertreter. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Kunden hinzuzuziehender Dritter von Pixel IT Systems mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, stets die aktuell verfügbare Version der unterstützten Produkte einzusetzen.

Der Kunde hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.

Der Kunde hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet usw.) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten.

Bei Fehlermeldungen hat der Kunde die aufgetretenen Fehler und Fehlerfolgen sowie den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Kunden zur Zusammenarbeit mit den von Pixel IT Systems beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet.

Von Pixel IT Systems mitgeteilte Passwörter oder sonstige Zugangsdaten für den Zugang zu Leistungen von Pixel IT Systems sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern.

Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Pixel IT Systems weist darauf hin, dass eine Datensicherung, insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion), erforderlich ist. Die vorgenommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung des Kunden vollständig an Pixel IT Systems herauszugeben, um Pixel IT Systems die Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Kunde die gesicherten Daten nicht an Pixel IT Systems heraus, ist Pixel IT Systems nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen.

§ 17 Besondere Mitwirkungspflicht des Kunden bei Inanspruchnahme der Softwarepflege und Hotline-Support

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Softwarepflege zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er Pixel IT Systems unverzüglich zu informieren, dass er nicht den neusten Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und die maßgeblichen Gründe hierfür darzulegen.

Von Pixel IT Systems mitgeteilte Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind grundsätzlich einzuhalten.

Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Kunden. Pixel IT Systems ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit, den Kunden hierbei auch vor Ort zu unterstützen.

Vor Inanspruchnahme des Hotline-Supports ist der Kunde angehalten, zunächst zu prüfen, ob eine Lösung für seine Frage/Problem bereits in der „Knowledge-Base“ bereitgehalten wird.

§ 18 Leistungsumfang Softwarepflege

Die Softwarepflege beinhaltet, soweit durch Einzelvertrag nicht anders vereinbart, folgende Leistungen:

• Zurverfügungstellung von Upgrades während der Vertragslaufzeit, wobei Upgrades technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen der Softwarepflege unterstützten Standardprodukte ohne Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen, wie Programmaufbau, Programmiersprache und Funktionalitäten, beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnummer des Produktes. Upgrades werden als solche gekennzeichnet.
• Bereitstellung der von Pixel IT Systems oder den Vorlieferanten allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte (Updates), einschließlich Ergänzung der Dokumentation, mindestens einmal je Kalenderjahr.
Die Bereitstellung der Updates erfolgt grundsätzlich zum Download über passwortgeschützte Bereiche des Pixel IT Systems Servers. Auf Wunsch übersendet Pixel IT Systems dem Kunden die Änderungen auf Datenträgern gegen Erstattung der Versandkosten und einer Bearbeitungsgebühr.
• Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unterstützten Produkte im Rahmen des Update-Services oder durch Zurverfügungstellen von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung (Service Packs).
• Anpassung des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwingender Rechtsvorschriften und sonstiger Normen (z.B. bei Änderung der Lohnsteuersätze, Format der Umsatzsteuer-Voranmeldung).
• Bei Ersatz von beschädigten Programmträgern Zug um Zug gegen Rückgabe der beschädigten Originaldatenträger des Kunde behält sich Pixel IT Systems vor, die Programmträger zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen.

Solange eine Pflegevereinbarung für Standardprogramme besteht, ist Pixel IT Systems auch ohne gesonderte Vereinbarung der Softwarepflege bereit, von Pixel IT Systems erstellte Modifikationen, Erweiterungen und Individualprogramme gegen Vergütung nach Aufwand zu berechnen.

§ 19 Leistungsumfang Hotline-Support

Der Hotline-Support beinhaltet folgende Leistungen:

Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte durch den Pixel IT Systems Support über die von Pixel IT Systems bekanntgegebenen Telefon- oder Fax-Nummern oder Internetadressen. Im Rahmen der individuellen Hotline-Beratung beantwortet Pixel IT Systems zu den gängigen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) im Supportfall Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Produkt- Dokumentation sowie zu Programmablauf und Anwendung der unterstützten Produkte im Rahmen der von Pixel IT Systems mitgeteilten Konfiguration und Systemumgebung.

Ziel des Hotline-Supports ist es, den Kunden in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachgerecht durchführen zu können, sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist im Rahmen des Hotline-Support jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unterstützten Produkte. Der Hotline-Support kann daher nur von entsprechend qualifizierten und im Umgang mit den unterstützten Produkten und der entsprechenden Systemumgebung erfahrenen Mitarbeitern des Kunden in Anspruch genommen werden.

Die Leistungen und Vergütungen im Einzelnen regelt ein gesondert abzuschließender Support-Vertrag.

§ 20 Gebühren für Softwarepflege und Hotline-Support

Für die vereinbarten Leistungen im Rahmen der Softwarepflege und des Hotline-Support zahlt der Kunde eine jährliche Gebühr, die sich nach dem vereinbarten/gebuchten Service Level / Service Paket und des Umfangs der zu pflegenden Software und der der Anzahl der Clients richtet. Die jährliche Gebühr kann auch in Teilzahlungen/Abschläge mit den auf dem Bestellformular ausgewiesenen Aufschlägen (verfügbare Abrechnungszeiträume) geleistet werden. Die Gebühren sind für den gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Unbeschadet weitergehender Rechte ist Pixel IT Systems zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Gebühren für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet.

Pixel IT Systems erstellt eine Rechnung für die anfallende Gebühren, auf der die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist.

Erweitert der Kunde die Anzahl seiner in Bezug auf vertragsgegenständliche Software nutzungsberechtigten Clients, erweitert sich im gleichen Maße automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarepflegeumfang. Pixel IT Systems ist daher berechtigt, die entsprechend der neuen Anzahl von Clients anfallende Gebühr gemäß der vertraglich vereinbarten Preise ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde die Clients nutzt, in Rechnung zu stellen.

Pixel IT Systems ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Gebühren berechtigt. Pixel IT Systems kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die vertraglich vereinbarten Preise und Gebühren der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als 10%, kann der Kunde binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung außerordentlich zu dem Zeitpunkt kündigen, ab welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft tritt.

§ 21 Fernbetreuung

Der Kunde wird Pixel IT Systems auf Wunsch eine Fernbetreuung (Ferndiagnose und -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit dies beim Kunden technisch realisierbar ist. Der Kunde wird dafür auf eigene Kosten bei sich einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen, sodass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde evtl. anfallende Leitungskosten.

Das Anmelden auf dem System des Kunden erfolgt durch ein von dem Kunden verwaltetes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes ist der Kunde dafür zuständig und verantwortlich, Pixel IT Systems den Zugriff per Fernwartung zu gewähren und die datenschutzrechtlichen Anforderungen sicher zu stellen. die Leitung frei. Pixel IT Systems wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Fernbetreuung informieren.

§ 22 Bestimmungen für sonstige Dienstleistungen

Dienstleistungen wie Schulungen, Beratungsleistungen, Anpassungen von Software und Systemen, Entwicklungen usw. werden auf Basis eines individuellen Angebots zu den vertraglich vereinbarten Preisen erbracht. Handelt es sich nicht um ein Pauschalpreisangebot, kommen die tatsächlich erbrachten Leistungen nach Aufwand zu den aktuell geltenden Preisen, Stundensätzen zur Abrechnung. Notwendige, auftragsbezogene Aufwendungen wie Fahrtkosten, Spesen usw. werden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste gesondert berechnet und in der Rechnung ausgewiesen.

Sollte Pixel IT Systems aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen (Verzögerungsarbeiten bei anderen Terminen, Verzögerungszeiten bei Verkehrs- und Transportwegen usw.) einen angebotenen und/oder bestätigten Termin nicht einhalten können, wird Pixel IT Systems den Kunden hierüber umgehend informieren und einen Ersatztermin anbieten.

Pixel IT Systems behält sich das Recht vor, verbindlich vereinbarte Dienstleistungstermine, die vom Kunden kurzfristig (innerhalb von 48 h vor Terminbeginn) storniert und/oder verlegt werden, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ersparte Aufwendungen werden in diesem Fall zugunsten des Kunden bei der Abrechnung berücksichtigt.

§ 23 Schlussbestimmung

Pixel IT Systems ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Die Verantwortung von Pixel IT Systems nach dieser Vereinbarung bleibt davon unberührt.

Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die von Pixel IT Systems zu erbringenden Leistungen der Sitz von Pixel IT Systems.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Soweit der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz von Pixel IT Systems. Pixel IT Systems ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Pixel IT Systems GmbH   (Stand: März 2022)